Für die Abrechnung der ärztlichen Behandlung sind zwei Systeme etabliert: tiers payant und tiers garant.
Im Tiers payant wird die Rechnung vom Versicherer direkt dem Arzt bezahlt. Die Patientin bzw. der Patient erhalten von der Krankenversicherung nur noch eine Rechnung für den zu bezahlenden Selbstbehalt und/oder die Franchise. Die Patientin bzw. der Patient erhalten eine Kopie der Rechnung. Wir bieten an, diese Rechnungskopie für sie in der Praxis aufzubewahren. Sie haben jederzeit bei Bedarf die Möglichkeit, diese in der Praxis abzuholen oder einzusehen.
Im Tiers garant wird die Rechnung von Ihnen als Patientin bzw. Patient selber direkt an uns Ärzte bezahlt. Sie können anschliessend von Ihrer Krankenversicherung die Rückerstattung des Rechnungsbetrages abzüglich des Selbstbehaltes und/oder Franchise verlangen.
Die Medizin entwickelt sich rasend schnell weiter und nicht alle Behandlungen oder Medikamente werden von der Krankenkasse übernommen. Wenn wir eine entsprechende Behandlung und/oder Medikation durchführen, die nicht Pflichtleistung der Krankenkasse ist, werden wir Sie darauf hinweisen. Hier lohnt es sich sollten sie eine Zusatzversicherung haben diese Kosten einzureichen mit der Bitte um Erstattung oder Zuschuss.
Bei Selbstzahlerleistungen erlauben wir uns diese direkt in Rechnung zu stellen. Bei Selbstzahler-Operationen (z.B. Vasektomie, Vaso-Vasostomie) erfolgt die Bezahlung direkt am OP-Tag per EC-Karte oder per Ueberweisung 1 Woche vor der Operation.
Für die Rechnungsstellung erforderliche Daten werden von uns im Rahmen des Debitoren- und Inkassomanagement der Arztpraxis an die H-Clearing AG als rechnungsstellende wie auch an die mit einem allfälligen Inkasso beauftragte Institution oder den damit befassten Rechtsanwalt sowie die zuständigen staatlichen Instanzen elektronisch weitergeleitet.