Verwaltung, Daten, Rechnungen – die liebe Bürokratie

Ihre Daten – in Sicherheit

Für eine erfolgreiche Behandlung ist es unabdingbar, dass wir ihre persönlichen Gesundheitsdaten erfassen und speichern. Wir tun dies in einer von der Standesorganisation der Schweizer Ärzteschaft FMH anerkannten sogenannten Arztpraxissoftware. In diesem elektronisch geführten Dossier erfassen wir ihren Gesundheitszustand, verwahren Arztberichte, Röntgen- und Ultraschallbefunde, Laborwerte und vieles Weitere.

Diese Software erfüllt die höchsten gesetzlichen Sicherheitsansprüchen. Dabei werden Ihre Daten auf gesicherten Servern in Schweizer Rechenzentren gespeichert.

Zugriff auf dieses Dossier haben nur wir als Ihre behandelnden Ärzte und Medizinischen Praxisassistentinnen.

Die Daten werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften aufbewahrt, in der Mehrzahl der Dokumente/Unterlagen sind dies 10 Jahre.

Im Rahmen der ärztlichen Behandlung durch uns erhält ihr Hausarzt und/oder der zuweisende Spezialist einen Arztbericht mit allen notwendigen Angaben zu Diagnosen, Diagnostik, Therapie, Verlauf und Behandlung. Dabei leiten wir auch Bildmaterial (z.B. Röntgenbilder, Ultraschall, Befundfotos) weiter.

Sollte es notwendig sein, dass im Rahmen der Behandlung andere medizinische Einrichtungen (Spitäler, Röntgeninstitute, Laboratorien, Reha-Kliniken, Pflegeeinrichtungen) involviert werden, so ist entscheidend für den weiteren Erfolg der Behandlung, dass diese Einrichtungen umfassend informiert werden über den Stand der Behandlung. Dafür werden ausgewählte Dokumente ihres Patientendossier weitergegeben. Wir leiten hierbei auch relevantes Bildmaterial (z.B. Röntgenbilder, Ultraschall, Befundfotos) weiter.

Sie haben als Patient unserer Praxis bei Erstvorstellung uns eine entsprechende Einverständniserklärung zur Akteneinsicht, Aktenweiterleitung, Schweigepflichtentbindung und (Bild-) Datenspeicherung erteilt. Wir gehen bei der langfristigen Behandlung davon aus, dass es sich hier um ein dauerhaftes und stillschweigendes Einverständnis handelt. Sollten Sie die Weitergabe Ihrer Daten nicht wünschen, so reden sie mit uns und informieren sie uns bitte. Wir werden in diesem Fall eine einvernämliche und gute Lösung finden.

Meldung an das Krebsregister Thurgau-Ostschweiz

Im Falle einer Krebserkrankung sind wir gesetzlich verpflichtet, diese an das Thurgauer Krebsregister zu melden. Sie haben die Möglichkeit Widerspruch zur Registrierung einzulegen. Der Widerspruch muss schriftlich per Post oder elektronisch an das kantonale Thurgauer Krebsregister geschickt werden.

Link zum Thurgauer Krebsregister

 

email-Kommunikation und Anfragen per email

E-Mail-Anfragen von Patienten stellen uns vor ein schwieriges Problem. Auf der einen Seite nutzen auch wir gerne diese schnelle und unkomplizierte Plattform, um Probleme und Fragen rasch zu klären. Für die Kommunikation zwischen Ihrem Hausarzt, den Spitälern und anderen Spezialisten und uns besteht hierfür das extra abgesicherte medizinische e-mail-System HIN, dass die Sicherheit Ihrer Daten gewährleistet.

Aber der private e-mail-Verkehr mit Ihnen als Patient ist nicht ausreichend geschützt. Bitte nehmen Sie es uns daher nicht übel, wenn wir Ihre e-mail-Anfragen nur sehr allgemein beantworten und es bei Terminvereinbarungen oder kurzen organisatorischen Dingen belassen. Auf keinen Fall werden wir Ihre Erkrankung oder Ähnliches mit Ihnen diskutieren. Der Datenschutz und das Arztgeheimnis sind dann nicht mehr gewährleistet. Dafür bietet ein persönliches Gespräch bei uns in der Arztpraxis sowieso den besseren und persönlicheren Rahmen.

Rechnungen

Für die Abrechnung der ärztlichen Behandlung sind zwei Systeme etabliert: tiers payant und tiers garant.

Im Tiers payant wird die Rechnung vom Versicherer direkt dem Arzt bezahlt. Die Patientin bzw. der Patient erhalten von der Krankenversicherung nur noch eine Rechnung für den zu bezahlenden Selbstbehalt und/oder die Franchise. Die Patientin bzw. der Patient erhalten eine Kopie der Rechnung. Wir bieten an, diese Rechnungskopie für sie in der Praxis aufzubewahren. Sie haben jederzeit bei Bedarf die Möglichkeit, diese in der Praxis abzuholen oder einzusehen.

Im Tiers garant wird die Rechnung von Ihnen als Patientin bzw. Patient selber direkt an uns Ärzte bezahlt. Sie können anschliessend von Ihrer Krankenversicherung die Rückerstattung des Rechnungsbetrages abzüglich des Selbstbehaltes und/oder Franchise verlangen.

Die Medizin entwickelt sich rasend schnell weiter und nicht alle Behandlungen oder Medikamente werden von der Krankenkasse übernommen. Wenn wir eine entsprechende Behandlung und/oder Medikation durchführen, die nicht Pflichtleistung der Krankenkasse ist, werden wir Sie darauf hinweisen. Hier lohnt es sich sollten sie eine Zusatzversicherung haben diese Kosten einzureichen mit der Bitte um Erstattung oder Zuschuss.

Bei Selbstzahlerleistungen erlauben wir uns diese direkt in Rechnung zu stellen. Bei Selbstzahler-Operationen (z.B. Vasektomie, Vaso-Vasostomie) erfolgt die Bezahlung direkt am OP-Tag per EC-Karte oder per Ueberweisung 1 Woche vor der Operation.

Für die Rechnungsstellung erforderliche Daten werden von uns im Rahmen des Debitoren- und Inkassomanagement der Arztpraxis an die H-Clearing AG als rechnungsstellende wie auch an die mit einem allfälligen Inkasso beauftragte Institution oder den damit befassten Rechtsanwalt sowie die zuständigen staatlichen Instanzen elektronisch weitergeleitet.

Rezepte

Wir stellen Ihnen als unser Patient Folgerezepte auch ohne erneuten Arztkontakt aus. Die Folgerezepte können direkt über Telefon bestellt werden bei unseren medizinischen Praxisassistentinnen (MPA). Sie können das Rezept dann in der Praxis abholen.

Alternativ senden wir das Rezept über gesicherte mail direkt an Ihren Hausarzt oder Ihre Apotheke. Das Ausstellen des Rezeptes wird nach dem offiziellen Tarif verrechnet.

Dauerrezepte können nur für maximal 1 Jahr ausgestellt werden. Danach ist eine erneute Arzt-Konsultation zwingend, denn Krankheitszustand, allgemeiner körperlicher Zustand und Änderungen und Wechselwirkung mit anderen Medikamenten müssen beachtet und neu beurteilt werden.

Kopien der Krankengeschichte/Patientendossier

Sollten Sie den ausdrücklichen Wunsch auf Kopie des Patientendossier haben, so werden wir Ihnen eine entsprechende Kopie aushändigen. Das Original des Patientendossier verbleibt bei uns und dürfen wir Ihnen nicht so gerne wir würden auch nicht übergeben, da wir der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen.

Wir sind gesetzlich verpflichtet, in der Kopie des Patientendossier Angaben, die von Dritten (z.B. Angehörigen) stammen, zu schwärzen/abzudecken, sofern keine Einwilligung dieser Drittpersonen zum Offenlegen vorliegt. Auch ärztliche Einträge, die nur für den behandelnden Arzt persönlich bestimmt waren, sind unter Umständen unlesbar gemacht/geschwärzt.

Ist der Kopieraufwand sehr hoch, erlauben wir uns einen Unkostenbeitrag zu erheben. Diesen werden wir Ihnen vorgängig mitteilen. Entsprechend der kantonalen Regierungsratsverordnung hat dieser Betrag einer kostendeckenden Gebühr zu entsprechen, der begründete und vorgängig angekündigte Aufwand darf maximal CHF 300.00 betragen.

Termine

Wir sind immer bestrebt einen passenden Termin für sie zu arrangieren. Dafür bieten wir auch Familien- und Patientenfreundliche Spätsprechstunden an. Sollte es doch aussergewöhnliche Terminprobleme geben, dann sprechen sie mit uns.

Wir versuchen über eine vorrausschauende Sprechstundenplanung Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten. Deshalb werden unsere Praxisassistentinnen im Rahmen der Terminvereinbarung über kurze Fragen zu ihren Beschwerden und ihrem Anliegen die Dringlichkeit und den Umfang der ärztlichen Konsultation einschätzen.

Wir bieten ihnen die Möglichkeit, bequem und zeitlich unabhängig Online ihren Arzttermin in unserer urologischen Praxis zu vereinbaren.

Aus Datenschutzgründen bitten wir sie, hierbei keine persönlichen Angaben ausser ihren Kontaktdaten anzugeben. Wichtig für die reibungslose Kommunikation sind email und Telefon-Nummer. Bitte prüfen sie diese sorgfältig auf Richtigkeit der Angaben.

Wenn der von ihnen online vereinbarte und gewünschte Termin möglich ist, bestätigen wir ihnen dies per email-Benachrichtigung.  Zur Sicherheit erhalten sie 24 Stunden vor dem geplanten Termin eine SMS-Benachrichtigung zur Erinnerung auf ihr Mobiltelefon.

Auch wir haben Notfälle in der Praxis, oder es passieren unvorhergesehene Dinge, die eine Absage des Termins notwendig machen. In diesem Fall erhalten sie eine Benachrichtigung per SMS. Wir bitten sie dann selbstständig einen neuen Termin zu vereinbaren.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, so bitten wir sie uns mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Wir erlauben uns, bei nicht erfolgter fristgerechter Absage diesen Termin zu einem reduzierten Satz entsprechend den gesetzlichen Vorschriften in Rechnung zu stellen.